Vorschau – Am Wochenende 6./7. November 2021 finden die Wahlen der Kirchenvorstände im Bistum Münster statt.

Für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Mauritius in Nordkirchen stattfindenden Wahl werden 5 Mitglieder des 10-köpfigen Vorstandes gewählt. Der Wahlausschuss veröffentlicht an diesem Wochenende die Kandidatenvorschlagsliste per Aushang in und vor allen Kirchen der Gemeinde. Diese Vorschlagsliste kann auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern um weitere Kandidaten ergänzt werden. Ein solcher Antrag muss bis 3 Wochen vor dem Wahltermin, d. h. bis zum 17. Oktober 2021, beim Wahlausschuss (oder im Pfarrbüro) eingereicht sein.

Des Weiteren weißt der Wahlausschuss darauf hin, dass ab Montag, 4. Oktober bis zum 10. Oktober 2021 die Wählerliste zur Einsichtnahme im Pfarrbüro St. Mauritius, Nordkirchen zu den Öffnungszeiten ausliegt.

Was macht der Kirchenvorstand? Der Kirchenvorstand ist nach den gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Der Kirchenvorstand schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche. Der Kirchenvorstand wird tatkräftig von hauptamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Vor Ort durch den Verwaltungsreferenten, aber auch von der Zentralrendantur, die sich als Dienstleister für die Kirchengemeinde versteht. (Mehr erfahren Sie hier auf der Webseite)

Weitere Fragen zu den Wahlen beantworten gerne Herr Heinz Perrar, Vorsitz des Wahlausschusses,  sowie Frau Hildegard Rolf, Verwaltungsreferentin, Tel. 972918-116. Herr Perrar treffen Sie in der alten Küsterei (jetzt Cafe) bei der Kirche an.

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